Die Wahl der Sozialversicherung und der Krankenversicherung hängt vom beruflichen Status und dem Einkommen ab. Selbstständige und Freiberufler haben die Flexibilität, ihre Sozial- und Krankenversicherung selbst zu wählen. Das gilt auch für Gründer und Personen, die ein eigenes Unternehmen starten.
Faktoren wie Ihr Alter beim Versicherungsbeginn und Ihr Gesundheitszustand sind entscheidend für die Beitragshöhe. Auch die allgemeinen Gesundheitskosten werden berücksichtigt. Sie können zudem den Umfang Ihrer Leistungen selbst bestimmen – das beeinflusst Ihre monatlichen Beiträge. Außerdem können Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden: Je höher diese ist, desto niedriger ist Ihre monatliche Prämie.
Wenn Sie berechtigt sind, in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollten Sie als Nächstes die verfügbaren Tarife prüfen. Wir wissen, dass die Wahl des passenden Tarifs kompliziert sein kann – deshalb bieten wir kostenlose Beratung durch Experten an, die Sie dabei unterstützen. Sie analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und erklären Ihnen die Optionen in Ihrer Muttersprache, damit Sie Ihre Entscheidung mit einem sicheren Gefühl treffen. Sobald Ihr Antrag angenommen wurde, können Sie Ihre gesetzliche Versicherung kündigen und Ihre neue Absicherung genießen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Dazu genügt ein einfaches Schreiben an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie von einer anderen privaten Krankenversicherung zu uns wechseln möchten, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Private Krankenversicherungen decken nicht automatisch die gesamte Familie ab – jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Police. Der Vorteil: Jeder kann den Tarif wählen, der am besten zu seinen individuellen Bedürfnissen passt. Für Kinder gibt es keine altersabhängigen Zuschläge, deshalb sind Beiträge für höherwertige Tarife oft günstiger.
Private Krankenversicherung kann besonders lohnenswert sein, wenn Sie selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Wir bieten eine Rückerstattung für Versicherte, die im vorherigen Kalenderjahr keine Zahn- oder ambulanten Leistungen genutzt haben. Die Staffelung sieht wie folgt aus: 200 € nach einem Jahr ohne Leistungen, 300 € nach zwei Jahren, 400 € nach drei Jahren und 500 € nach vier Jahren ohne Anspruch. Für Kinder und Jugendliche gibt es ebenfalls eine Rückerstattung – in Höhe von 50 % der genannten Beträge.